Boa Lingua, Sprachaufenthalt - AGB

AGB

1.Anmeldung

Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Platzzahl an unseren Partnerschulen beschränkt ist.

2.Vertragsschluss

So kommt der Vertrag mit der Boa Lingua AG zustande:

  • Die schriftliche oder mündliche Anmeldung ist verbindlich.
  • Durch unsere schriftliche Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
  • Ausnahmsweise, wenn es nicht anders möglich ist, kommt der Vertrag schon durch unsere telefonische bzw. mündliche Bestätigung zustande.

3.Preise

Unsere aktuellen Preise sind online unter www.boalingua.ch abrufbar. Boa Lingua wird von seinen Partnerschulen direkt entschädigt. Somit verrechnen wir die genau gleichen Preise, wie sie von den Sprachschulen angeboten werden. Deshalb garantieren wir auch die günstigsten Preise im Schweizer Markt.

4.Besondere Zuschläge Sprachkurs

  • Buchungsgebühr pro Buchung CHF 80.-
  • Nachträgliche Änderung des gebuchten Arrangements je nach Aufwand zwischen CHF 50.– und CHF 200.–.

5.Bezahlung

Die Rechnung für den Sprachaufenthalt versenden wir in zwei Schritten:

  • Rechnung für eine Anzahlung im Gegenwert von CHF 600.– mit Versand der Kursbestätigung
  • Rechnung über den Restbetrag 9 Wochen vor Kursbeginn

Bei kurzfristigen Buchungen versenden wir nur eine Gesamtrechnung.

Ohne ausdrücklichen Wunsch rechnen wir die Landeswährung zum aktuellen Kurs (Datum Auftragsbestätigung) in Schweizer Franken um. Wir verwenden einen bankenintern gehandhabten Wechselkurs zur Deckung von Währungsrisiken. Der Kurs wird auf der Rechnung ausgewiesen. Nachträglich können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Kreditkarten und Reisechecks werden nicht akzeptiert. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, können wir die Buchungen unter Verrechnung der vollen Annullationskosten gemäss Punkt 7 annullieren.

Allfällige Rabatte aufgrund von Mitgliedschaften oder Sonderaktionen müssen zum Zeitpunkt der Buchung vom Kunden geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Einforderung ist nicht möglich.

6.Leistungen der Boa Lingua AG

Die Leistungen der Boa Lingua AG (nachfolgend BL abgekürzt) sind auf der Webseite und in der Bestätigung beschrieben. Ausschreibungen auf der Website und individuelle Sprachschulvorschläge sind keine verbindlichen Angebote. Leistungsänderungen (Preis-, Kurs-, Stundenplan- und Unterkunftsänderungen) von BL und unserer Partnerorganisationen bleiben ausdrücklich vorbehalten und schliessen spätere Ansprüche gegenüber BL aus. Offensichtliche Fehlbeträge auf der Kundenrechnung können unter Angabe von Gründen nachbelastet oder – falls zugunsten des Kunden – rückvergütet werden.

7.Annullation: Sprachkurs/Unterkunft

Annullationen müssen BL bzw. Ihrer Buchungsstelle schriftlich zugestellt werden (Datum des Erhalts der schriftlichen Annullation bei BL massgebend).

  • Annullation bis 30 Tage vor Kursbeginn im Gegenwert von CHF 600.–*
  • Annullation 29–15 Tage vor Kursbeginn, 20 % der Kurs- und Unterkunftskosten (mind. im Gegenwert von CHF 600.–)*
  • Annullation 14–8 Tage vor Kursbeginn, 50 % der Kurs- und Unterkunftskosten (mind. im Gegenwert von CHF 600.–)*
  • Annullation 7–1 Tag vor Kursbeginn, 80 % der Kurs- und Unterkunftskosten (mind. im Gegenwert von CHF 600.–)*
  • Annullation ab Kursbeginn, 100 % der Kurs- und Unterkunftskosten*

*Einschreibegebühren (von Kurs und Unterkunft, falls verrechnet), Visagebühren, Versicherungen sowie die Buchungsgebühr werden in keinem Fall rückerstattet.

Appartements/Studios/Residenzen/Hotelzimmer/Flüge etc. unterliegen den Annullationsbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers und können bis zu 100% betragen.

Annullationen aus medizinischen oder familiären Gründen (Arztzeugnis nötig) können mit einer Annullationskostenversicherung gedeckt werden. Massgebend für die versicherten Risiken und Leistungen sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

8.Beanstandungen

Beanstandungen während der Reise oder des Sprachaufenthaltes müssen unverzüglich an den Leistungsträger bzw. die Schulleitung gerichtet werden. Falls keine Behebung des Mangels innert kürzester Frist erfolgt, stehen wir telefonisch oder per E-Mail (info@boalingua.ch) zur Verfügung. Eingereichte Beanstandungen nach Kursende können nicht mehr akzeptiert werden und schliessen spätere Ansprüche aus. Können Mängel während des Aufenthaltes nicht behoben werden, so ist dies bis spätestens 30 Tage nach Beendung des Sprachkurses bzw. des Kursabbruches eingeschrieben bei BL bzw. bei der Buchungsstelle einzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen/Frist sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Nicht vergessen, die Beschwerde und evtl. Zusagen der Schulleitung schriftlich bestätigen zu lassen. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen kann keine Rückerstattung erfolgen. Feiertage werden nicht kompensiert oder rückerstattet.

9.Haftung

Grundsätzlich haftet BL im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. BL geht keine weitergehende Haftung ein. Unsere Haftung umfasst nur den unmittelbaren Schaden und beschränkt sich maximal auf das Doppelte des einbezahlten Reisepreises.

9.1 Allgemeines

Für Programmänderungen infolge Reiseverspätung oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet BL nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Unruhen, Terror-anschläge, Krieg, Epidemien, Pandemien, Verspätungen von Dritten, für welche BL nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

9.2 Flugarrangements

Für Ansprüche, die auf Flugarrangements zurückzuführen sind, lehnt BL jegliche Haftung ab. Der Reiseteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass BL keine Flugarrangements organisiert, sondern lediglich die Kundendaten und Flugdetails an den Reisebüropartner weiterleitet. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigt der Vertragsnehmer, dass er mit der Weitergabe der persönlichen Daten sowie der Kontaktaufnahme des Reisebüropartners einverstanden ist. Dies geschieht in der Regel nach Erhalt der Kursbestätigung. Für sämtliche Flugbuchungen und Reisearrangements wird auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüropartners verwiesen.

9.3 Sachschäden & besondere Veranstaltungen

BL lehnt jegliche Haftung für Schäden als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von und an Sachen ab. Bei Buchungen von lokalen Ausflügen, Mietauto usw. am Aufenthaltsort, die nicht über BL erfolgen, lehnt BL jegliche Haftung ab.

9.4 Versicherungen

BL haftet im Rahmen der bei der Schweizerischen Mobiliar in Bern abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, für die BL aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einzustehen hat. BL empfiehlt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, einer Reiseversicherung für Rückreisekosten, Beschädigung und/oder Verlust von Reisegepäck, Unfall etc. sowie die Prüfung eines genügenden Versicherungsschutzes bei Unfall und Krankheit, denn im Ausland können diese Kosten sehr hoch sein. BL empfiehlt zudem eine Kostengarantie bei der Krankenkasse für die Übernahme bzw. Rückvergütung von Krankheitskosten im Ausland einzuholen.

9.5 Sicherstellung der Kundengelder

BL ist Mitglied im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, der die Sicherstellung der einbezahlten Beträge gewährleistet. Weitere Informationen unter www.garantiefonds.ch

9.6 Ombudsman

Sollte es wider Erwarten zu Unstimmigkeiten kommen, können Anliegen an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche adressiert werden:

Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, 8038 Zürich (www.ombudsman-touristik.ch)

9.7 Einreisebestimmungen

Der Reiseteilnehmer trägt selbst die Verantwortung für die erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der jeweiligen Einreise-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Versicherungsbestimmungen. Wird die Einreise, aus Gründen die der Reiseteilnehmer zu verantworten hat, verweigert, gilt die Reise als annulliert und die Annullationskosten fallen gemäss den Bedingungen unter Punkt 7 an.

9.8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Zug der Gerichtsstand.

10.Dokumente

Sämtliche mit der Anmeldung in Zusammenhang stehende Dokumente und Formulare bilden einen integrierten Bestandteil dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen.

11.Datenschutz

Wir richten uns beim Umgang und der Archivierung der übermittelten Daten an die geltende Datenschutz-Gesetzgebung. Auskünfte zu Daten werden ausschliesslich an die betreffenden Kunden bzw. dessen gesetzlichen Vertreter erteilt. Mit Partnerschulen von Boa Lingua werden nötige Informationen für die Vertragsausführung geteilt. Daten können zur direkten Kontaktaufnahme von Boa Lingua verwendet werden, um über Programme und Dienstleistungen zu informieren.

Boa Lingua AG, Zug (Schweiz), Stand 01/2024